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Steuertipp: Kindergeld - Auch ein Fernstudium kann ernst sein

Auch ein Studium an einer privaten Fernuniversität steht einer "Ernsthaftigkeit" für das Erreichen eines Abschlusses nicht entgegen. Es seien keine strengeren Anforderungen daran zu stellen als bei einer anderen Hochschule. Es müssen dieselben Kriterien für die Anerkennung gelten, so dass Eltern von Kindern, die ein Fernstudium absolvieren, Kindergeld ebenso zusteht (vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt) wie Eltern, deren Kinder ein Präsenzstudium durchlaufen. Auch fordere das Gesetz kein bestimmtes Tempo für Leistungsnachweise. Wichtig ist, dass das Studium ernsthaft und nachhaltig angegangen wird. (FG Münster, 7 K 1522/24) - vom 05.02.2025