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Steuertipp: Grundstücksübertragung - Von sich aus muss ein Notar keine Steuersparmodelle prüfen

Hat eine Frau von ihrem Vater zwei Grundstücke gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts geschenkt bekommen, so muss der Notar, der den Vertrag dazu aufsetzt, die Vereinbarung nicht auf Steuervorteile ausrichten, wenn die die Frau und ihr Vater einen Steuerberater haben und keine Wünsche gegen über dem Notar äußern. Fallen Schenkungssteuern an (hier in Höhe von rund 66.000 €), weil keine Schuldübernahme bezüglich der Grundstücksdarlehen vorlag, die der Vater bis zu seinem Tod bezahlt hatte. Die nach dem Wegfall des Nießbrauchs entstanden Steuern muss der Notar nicht erstatten. Auch auf den Rechtsverfolgungskosten in Höhe von knapp 18.000 Euro blieb die Frau sitzen. Der Notar hat nicht gegen seine Amtspflichten verstoßen. Er müsse von sich aus einen Grundstücksübertragungsvertrag nicht auf bestimmte Steuersparmodelle prüfen. (OLG Hamm, 11 U 71/23) - vom 29.05.2024