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Steuertipp: In Bayern bleibt die Übernachtungssteuer verboten

Das Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer (»Bettensteuer«) in Bayern ist verfassungsgemäß. Gemeinden besitzen nicht das automatische Recht, beliebige Steuern zu erheben. Das Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer sei mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. (Bayerischer VfGH, Vf. 3-VII-23) - vom 14.11.2025