Information

Home / Information

Steuertipp: Abzugsbeträge sind nach dem Tod nicht fortführbar

Unter bestimmten Voraussetzungen können für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale Abzugsbeträge über zehn Jahre wie Sonderausgaben geltend gemacht werden. Verstirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, so kann der Erbe die Abzugsbeträge des Erblassers nicht fortsetzen. Das gelte auch dann, wenn der Erbe das Gebäude ebenfalls selbst bewohnt. (FG Sachsen-Anhalt, 1 K 903/21) - vom 24.07.2024