Steuertipp: BMF-Schreiben zu Kleinunternehmern - DStV fordert Klarstellung bei E-Rechnung
Seit Anfang des Jahres gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte die oberste Finanzbehörde die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthält diese jedoch eine unklare bzw. unnötige Einschränkung. Der DStV kritisierte diese Einschränkung in seiner Stellungnahme S 02/25. Sie sei unnötig und sorge für Verunsicherung. Er forderte das BMF auf, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Dazu schlägt der DStV eine Streichung der Sätze 2 bis 4 in Abschn. 14.7a UStAE vor. Zumindest aber sollten die Aussagen redaktionell überarbeitet werden. (DStV, Mitteilung vom 10.04.2025)