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Steuertipp: Werbungskosten - Die 1.000 Euro-Grenze umfasst auch die Zweitwohnungssteuer

Ist der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung in Höhe von 12.000 Euro jährlich für die Zweitwohnungskosten ausgeschöpft, so hat es damit auch dann sein Bewenden, wenn die Zweitwohnungssteuer sehr hoch ausfällt und dadurch die Grenze überschritten wird. Es dürfen maximal 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten für die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung angesetzt werden. Dass damit Zweitwohnungsnutzer benachteiligt werden, die in teuren Metropolregionen arbeiten, sei hinzunehmen. Die Zweitwohnungssteuer falle (wie die Miete) ganz normal unter die "Unterkunftskosten". (BFH, VI R 30/21) - vom 13.12.2023